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Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle zur Organspende


Drucksache 11 /3748 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode vom 08.12.1988

Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 54.

Anfrage der Abgeordnete Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD)

Welche gesetzgeberischen Schritte hat oder wird die Bundesregierung einleiten, um den von einem ehemaligen Rechtsanwalt aus Südwestdeutschland beabsichtigten Organhandel zu unterbinden, und wann ist mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Stassekretärs Pfeifer vom 8. Dezember 1988

Ein Bedürfnis für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vermag die Bundesregierung derzeit nicht zu erkennen. Sie geht vielmehr davon aus, dass kein einziges deutsches Transplantationszentrum an einer Kommerzialisierung der Organspende mitwirken wird. Übereinstimmend haben es der 88. Deutsche Ärztetag im Mai 1985 und die Arbeitsgemeinschaft der Transplantationszentren in der Bundesrepublik Deutschland im September dieses Jahres abgelehnt, Transplantate zu übertragen, die lebenden Organspendern gegen Entgelt entnommen oder kommerziell vermittelt worden sind. Die Auffassung der deutschen Ärzteschaft deckt sich darüber hinaus mit der Haltung des Weltärztebundes, der auf seiner 37. Generalversammlung im Jahre 1986 jeglichen Ankauf oder Verkauf von Organen zu Transplantationszwecken verurteilt hat.

Auch das Ministerkomitee des Europarates hat sich in einer Entschließung vom 11. Mai 1978 gegen jede Kommerzialisierung der Organspende gewandt.

Unter diesen Umständen steht derzeit nicht zu erwarten, dass ein Transplantatvermittler eine seriöse Klinik innerhalb oder auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland finden wird, welche eine von den Ärzteorganisationen abgelehnte Organübertragung vornehmen wird. Umgekehrt würde die Durchführung einer Nierentransplantation in einer Außenseiterpraxis, die sich an die Beschlüsse des Weltärztebundes nicht gebunden fühlt, mit erheblichen Risiken für den potentiellen Transplantatempfänger verbunden sein. Eine Agentur dürfte kaum in der Lage sein. einen Vertrag über eine derartige - im Ausland vorzunehmende -Organübertragung zu vermitteln, ohne dass der Vermittler Spender und Empfänger über die mit einer solchen Operation verbundenen Risiken täuscht.

Damit kommt eine Bestrafung des Vermittlers wegen Betrugs, versuchten Betrugs oder je nach Fallgestaltung .wegen der Erfüllung weiterer Tatbestände in Betracht.

Sollte es sich jedoch als notwendig erweisen, so werden erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen sein.

Darauf hinzuweisen ist noch, dass in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) die Transplantation mit Organen von Lebenden eine untergeordnete Rolle spielt. Nur 3 v. H. der 1987 transplantierten Nieren waren von Verwandten ersten Grades.

Die europäischen Gesundheitsminister haben auf ihrer Dritten Konferenz in Paris am 17. November 1987 beschlossen, den Gebrauch von Organen von Lebendspendern einzuschränken und wo möglich Schritt um Schritt zu beseitigen.

Eines der führenden deutschen Transplantationszentren hat, um der Kommerzialisierung der Organtransplantation entgegenzuwirken, bereits die Übertragung von Organen lebender Spender ganz eingestellt.

In den soeben abgeschlossenen Gesprächen mit dem Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, Dr. Nakajima, anlässlich seines Besuches in der Bundesrepublik Deutschland wurde auch das Problem eines wirksamen Vorgehens gegen den Organhandel angesprochen. Eine entsprechende Initiative der Bundesrepublik Deutschland in der WHO ist beabsichtigt.

Seiten: 26, 27

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update: 10.01.2004    by: Roberto Rotondo