der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, Roland Kohn
zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. - Drucksachen13/4355, 13/8017 - Entwurf eines Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG)
Der Bundestag wolle beschließen:
§2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz1 wird nach Satz 2 folgender Satz
angefügt:
"Die Aufklärungsunterlagen sollen so gestaltet sein,
daß die Bürger zu einer fundierten Entscheidung befähigt
werden."
b) Nach Absatz1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
"(1a) Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind
verpflichtet, die Unterlagen nach Absatz 1 in regelmäßigen
Abständen, insbesondere bei der Ausgabe und der Verlängerung der
Krankenversichertenkarte (§291 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
oder entsprechenden Versicherungsnachweisen, ihren Versicherten, die das
sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, zuzusenden mit der Aufforderung, eine
Erklärung zur Organspende abzugeben. Das gleiche gilt für die
privaten Krankenversicherungsunternehmen bei der Ausgabe und Verlängerung
der Krankenversichertenkarte entsprechenden Versicherungsnachweisen. Bei der
Ausgabe oder Änderung des Personalausweises, des Führerscheins und
anderer Personalformulare geben die zuständigen örtlichen
Behörden diese Unterlagen ebenfalls aus."
Bonn, den 24. Juni 1997
Eckart von Klaeden, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, Roland Kohn
Der Mensch befaßt sich nur ungern mit dem eigenen Tod. Von daher ist verständlich, daß bislang nur ein verhältnismäßig kleiner Kreis sich mit der Möglichkeit der Organspende nach eingetretenem Hirntod auseinandergesetzt und eine bewußte Entscheidung hierzu getroffen hat. Angesichts der leidensmindernden und lebensrettenden Erfolge der Transplantationsmedizin besteht jedoch ein legitimes Interesse der Allgemeinheit daran, die Bereitschaft zur Organspende durch Aufklärungsmaßnahmen zu wecken und das Potential an spendebereiten Mitbürgern auszuschöpfen.
Deshalb ist eine gezielte Information möglichst der gesamten Bevölkerung über die Voraussetzungen und Umstände einer Organtransplantation anzustreben. Um dies zu erreichen, ist bei der Ausgabe und jeder Änderung des Personalausweises, der Krankenversichertenkarte, des Führerscheins oder anderer Personaldokumente durch geeignetes Informationsmaterial auf die Möglichkeit, sich als Organspender registrieren zu lassen, hinzuweisen. Das Informationsmaterial soll auch die Aufforderung enthalten, sich für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende bewußt zu entscheiden. Diese Entscheidung sollte aus dem Solidargedanken heraus einer "Bürgerpflicht" entsprechen. Erfolgt jedoch eine solche Erklärung nicht, wird daran keine Sanktion geknüpft.
24.06.1997