Anlage zu § 2 Abs. 3 letzter Satz
1. Verschlüsselung und Bildung der Kenn-Nummer
Die personenbezogenen Daten des Organspenders werden durch die Bildung einer Kenn-Nummer so verschlüsselt, dass lediglich der Koordinierungsstelle ein Rückschluss auf die Person des Organspenders möglich ist (§ 13 Abs. 1 TPG). Die Entschlüsselung der Daten ist nur zur Abwehr einer zu befürchtenden gesundheitlichen Gefährdung des Organempfängers gestattet (§ 13 Abs. 2 TPG). Die Koordinierungsstelle ist verpflichtet, das Verfahren zur Verschlüsselung unverzüglich mit den Transplantationszentren abzustimmen und die Vertragspartner danach zu unterrichten. Um sicherzustellen, dass nur ein begrenzter Personenkreis die Identität eines Spenders anhand der Kenn-Nummer entschlüsseln kann, werden die personenbezogenen Daten zentral im Datenverarbeitungssystem nach § 2 Abs. 3 Ziffer 9 des Vertrages gespeichert. Ergänzend sind geeignete organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, hierzu zählt insbesondere die Erstellung eines Berechtigungskonzeptes für den Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken.
2. Vermittlungsdaten
Grundsätzlich werden Umfang und Art der Daten durch die hierfür vorgesehene Kommission der Bundesärztekammer festgelegt.
Die Koordinierungsstelle meldet neben der Kenn-Nummer für das Spenderorgan, dem Geburtsdatum, Geschlecht, Körpergewicht und -länge sowie der Kenn-Nummer des entnehmenden Zentrums die nachstehend aufgeführten Daten an die Vermittlungsstelle.
2.1. Für alle Spender zum Zeitpunkt der Erstmeldung des Spenders an die Vermittlungsstelle absolut erforderlich:
Datum und Uhrzeit der Feststellung des Hirntodes durch den ersten und zweiten Arzt
Datum und Uhrzeit der (geplanten) Organentnahme
Art der zur Vermittlung angebotenen Organe, ggf. Begründung für nicht angebotene Organe
Todesursache, Zeitpunkt der Krankenhauseinlieferung, Datum und Uhrzeit der Aufnahme auf der Intensivstation, Datum und Uhrzeit des Beginns der künstlichen Beatmung
Blutgruppe, Rhesusfaktor
HLA-Antigenmuster
HIV-AK, HBs-AG
2.2. Grundsätzlich müssen zur Vermittlungsentscheidung für alle Spender vorliegen, sobald verfügbar und sofern organbezogen notwendig:
Anamnestische Daten:
Angaben über Hypertonie, Diabetes mellitus u. a.
Angaben über Nikotin- und Alkoholabusus sowie Drogenmissbrauch
Angaben über die aktuelle Diurese sowie die Diurese innerhalb der letzten 24 Stunden, den aktuellen Blutdruck, den aktuellen zentral-venösen Druck, vorausgegangene hypotensive Perioden
ggf. Angaben über Kreislaufstillstand und durchgeführte Reanimationen
Datum der Anlage des Blasenkatheters
Infektiologische Befunde:Diagnostik auf HCV, CMV, VDRL/TPHA, Toxoplasmose-Antikörper, HTLV I/II-Antikörper, Urinkultur, Sputumkultur, Blutkultur
Angaben über Medikation:
Dopamin mit Dosierung, Dobutamin mit Dosierung, andere vasopressorische Medikamente mit Dosierung
Bluttransfusionen seit Krankenhausaufnahme, Bluttransfusionen in den letzten 24 Stunden, Plasmaexpander in den letzten 24 Stunden
Andere Medikamente einschließlich Antibiotika, Diuretika und Antidiuretika
Laborbefunde einschließlich Zeitpunkt der Befunderhebung:
Bestimmung im Blut:
Hb, Hkt, Leukozyten, Thrombozyten
Na+, K+
Glukose, CPK, CKMB, ASAT (SGOT), ALAT (SGPT), LDH, Gamma GT
Quick, APTT
Albumin, Harnstoff, Kreatinin,
Bestimmungen im Urin:
G lukose, Protein, Urinsediment: Erythrozyten, Leukozyten, Zylinder, Bakterien
aktuelle Lungenmaße entsprechend einem Röntgenbild des Thorax in Endinspiration auf 1 m Distanz
Sonographie der Abdominalorgane aktuell
2.3. Zusätzliche Angaben für die Vermittlung der Nieren:
Konservierungsdaten:
Menge und Zeitpunkt der Heparingabe
Beginn und Art der kalten Nierenperfusion (cross-clamp-time)
Art und Menge der Perfusionslösung
Warmischämiezeit
Angaben zur Qualität der Perfusion
Zeitpunkt der Nephrektomie
Angaben zur Anatomie der explantierten Nieren (für jede Seite einzeln anzugeben)
Zahl der Arterien
Zahl der Venen
Angaben zur Länge des Ureters
Angaben zu morphologischen Besonderheiten
Angaben zur Qualität der entnommenen Nieren (für beide Seiten getrennt anzugeben) ggf. Angaben, warum eine Niere nicht verwandt werden kann
2.4. Zusätzliche Angaben über die zu vermittelnde Leber und das Pankreas:
Konservierungsdaten
Menge und Zeitpunkt der Heparingabe
Beginn der Aortenperfusion (cross-clamp-time)
Beginn der Pfortaderperfusion
1. WarmischämiezeitArt und Volumen der Perfusionslösung
Qualität des Perfusionsverhaltens
Zeitpunkt der Hepatektomie
2. ggf. Angaben hinsichtlich splitting (in-situ oder ex-situ)
3. Angaben zur Qualität der entnommenen Leber
4. ggf. Angaben, warum die Leber nicht verwandt werden kann
5. Angaben zum Pankreas:
Art der Entnahmetechnik: Gesamtpankreas/segmentale, Pankreatektomie mit/ohne Duodenum
6. Zeitpunkt der Pankreatektomie
7. Angaben zur Qualität des entnommenen Pankreas
Qualität der Perfusion
8. ggf. Angabe, warum das Pankreas nicht verwandt werden kann
2.5. Zusätzliche Angaben zu der Vermittlung der Thoraxorgane:
EKG, Echo, Beurteilung der Herzfunktion
Konservierungsdaten des Herzens:
Menge und Zeitpunkt der Heparingabe
Start der kalten Perfusion (cross-clamp-time)
1. WarmischämiezeitArt der kardioplegischen Lösungen, Perfusatvolumen, Konservierungslösung
Qualität der Perfusion
2. Qualität des Herztransplantats:Vorliegen einer Koronarsklerose mit Lokalisation
3. ggf. Angaben, warum das Herz nicht verwendbar istAngaben zur Lungenentnahme:
Bronchoskopische Befunde der Lunge: Sekretionsverhalten, Aspiration, Entzündung (nach Seiten getrennt)
Konservierungsdaten der Lunge(n)
Konservierungslösung, Zusätze, Volumen und Zeit
Art der Aufbewahrungslösung
Qualität des Perfusionsverhaltens (Angaben nach Seiten getrennt)
PGE1- und PGI2-Gabe mit Applikationsort, Dosis und Uhrzeit
Andere Medikamente
Angaben zur Qualität der Lungen:
Belüftung, Gewicht
en-bloc-Entnahme mit/ohne Herz
ggf. Gründe, warum ein Organ nicht verwandt werden kann
3. BegleitpapiereDie o. g. Angaben stellen die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung aktuellen von der Vermittlungsstelle angeforderten Daten dar. Dies entspricht derzeit dem Eurotransplant Donor Information Form mit dem Eurotransplant Kidney Report, dem Eurotransplant Liver/Pancreas-Report sowie dem Eurotransplant Thoracic Organ Report. Dieser Datensatz wird von der Koordinierungsstelle dem Organ als Begleitpapier mitgegeben (siehe Anhang). Das Eurotransplant Donor Information Form enthält derzeit noch ein Feld für den Spendernamen. Bis zu einer entsprechenden Änderung muss in dieses Feld die von der Koordinierungsstelle gebildeten Kenn-Nummer eingefügt werden.
4. AnhangMehr Informationen:
Vertrag über die KoordinierungsstelleAnlagen
Durchführungsbestimmung zur Datenverarbeitung und Begleitpapiere (§ 2 Abs. 3 letzter Satz)Durchführungsbestimmung zur Organisationsstruktur der Koordinierungsstelle (§ 5 Abs. 1)
Durchführungsbestimmung zum Tätigkeitsbericht (§ 6)
Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz (§ 8 Abs. 1)
Durchführungsbestimmung zum Verrechnungsverfahren (§ 8 Abs. 3)
Anlagen
Durchführungsbestimmung zu § 11 Abs. 1
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung |
---|
Quelle: http://www.bmgesundheit.de/bmg-text/themen/organspende/dokumente/vertrag/tpgver2.htm