Lebendspende bzw. Lebendorganspende
Versicherungsrechtliche Aspekte zur Lebendorganspende
Hamburg, den 10.03.2005
In den "Empfehlungen zur Lebendorganspende" der Bundesärztekammer (BÄK) steht:
"Die Kosten der Lebendorganspende, ihrer Vorbereitung und der erforderlichen Nachbe-handlung gelten als Behandlungskosten des Empfängers und werden deshalb von seiner Krankenversicherung getragen. Einzelheiten der Zahlungsverpflichtung können von einzel-nen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich beurteilt und von einzelnen privaten Kran-kenversicherungen je nach Versicherungstarif verschieden weit abgedeckt werden. Daher erfordert es die Aufklärungspflicht, von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse des potenziellen Empfängers eine schriftliche Zusage für die Übernahme der Kosten einzu-holen."
Die versicherungsrechtlichen Aspekte zur Lebendorganspende sind also noch nicht eindeu-tig abgeklärt und vorgeschrieben.
In der Broschüre "LEBENSLINIEN" der Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V. schreibt die Anwältin Elke Rampfl-Platte:
"Außerdem ist dem Spender im Regelfall nicht bewusst, dass nun Obliegenheiten bei Abschluß und Änderung von Versicherungsverträgen z.B. Kranken-, Lebens- und Berufsun-fähigkeitsversicherung, entstehen. Ihre Verletzung kann zum Verlust des Versicherungs-schutzes führen."
Mehr Informationen erhält die Broschüre "Lebenslinien" unter:
www.lebertransplantation.de/pdf/LL2000-1.pdf
Die Korrespondenzadresse von Frau Rampfl-Platte:
Elke Rampfl-Platte,
Nördliche Auffahrtsallee 1,
80638 München.
Ein erschütterndes Beispiel aus der Praxis sendete Report MÜNCHEN am 24.01.2005. Ti-tel des Berichts: "Sozialfall nach Organspende - Krankenkassen verweigern OP-Kosten". Der Bericht ist im Internet unter der Adresse: http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2005/00214/ zu finden.
Nach meiner Auffassung besteht eine Chance auf Schadensersatz, wenn man nachweisen kann, dass man über die versicherungsrechtlichen Auswirkungen nicht richtig aufgeklärt wurde.
Das Transplantationsgesetz (TPG) schreibt in §8 Abs. 2 vor:
"(2) Der Organspender ist über die Art des Eingriffs, den Umfang und mögliche, auch mit-telbare Folgen und Spätfolgen der beabsichtigten Organentnahme für seine Gesundheit sowie über die zu erwartende Erfolgsaussicht der Organübertragung und sonstige Umstän-de, denen er erkennbar eine Bedeutung für die Organspende beimißt, durch einen Arzt aufzuklären. Die Aufklärung hat in Anwesenheit eines weiteren Arztes, für den § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 entsprechend gilt, und, soweit erforderlich, anderer sachverständiger Perso-nen zu erfolgen. Der Inhalt der Aufklärung und die Einwilligungserklärung des Organspen-ders sind in einer Niederschrift aufzuzeichnen, die von den aufklärenden Personen, dem weiteren Arzt und dem Spender zu unterschreiben ist. Die Niederschrift muß auch eine An-gabe über die versicherungsrechtliche Absicherung der gesundheitlichen Risiken nach Satz 1 enthalten. Die Einwilligung kann schriftlich oder mündlich widerrufen werden."
Es muss also eine Niederschrift darüber existieren, ob über die versicherungsrechtlichen Folgen der Lebendorganspende aufgeklärt wurde. Wenn man nachweisen kann, dass nicht korrekt Aufgeklärt wurde, besteht eine Chance auf Schadensersatz.
Informationen zur Aufklärung stehen nicht nur in der Broschüre "Lebenslinien", sondern auch in den "Empfehlungen zur Lebendorganspende" der BÄK unter:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/Lebendorgan.html
Eine kostenlose Medizinrechtsberatung bietet die Stiftung Gesundheit in einem Pilotprojekt Patienten an. Dies gilt bisher nur für Patienten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein.
Siehe unter: http://www.stiftung-gesundheit.de/Beratungsnetz/BERATUNG.HTM
Weitere Informationen zur Aufklärung finden Sie in einem Kommentar zum Transplantati-onsgesetz von Höfling:
Transplantationsgesetz, Kommentar von Wolfram Höfling
Gebundene Ausgabe - Schmidt, Berlin
Erscheinungsdatum: Januar 2003
ISBN: 3503070095
INFORMATIONSSTELLE
Transplantation und Organspende
Roberto Rotondo (Hamburg)
www.transplantation-Information.de