Organentnahme
Multiorganentnahme (Multiorganexplantation) – Was kann entnommen werden?
Liegt ein »Organspendeausweis« vor, dürfen Körperteile entnommen
werden. Haben »Spender-Innen« oder die Angehörigen keine
Einschränkungen vorgenommen, darf eine Multiorganentnahme erfolgen!
- 1 Herz,
- 1 Herzbeutel
- 4 Herzklappen
- 1 Leber
- 2 Nieren
- 1 Bauchspeicheldrüse
- 1 Dünndarm
- 1 Dickdarm
- 1 Magen
- 2 Lungen oder Lungenteile
- mehr als 35 000 km Adern
- 206 verschiedene Knochen (z.B. Arm- und Beinknochen oder Rippen)
- Kieferknochen
- Gehörknöchelchen (2 Innenohren mit Hammer, Amboß und Steigbügel)
- 2 Hüftgelenke
- 2 Hände bzw.
- 2 Unterarme
- 2 Hornhäute
- ca. 2 m² Haut
- 1 Luftröhre
- Sehnen
- ca. 27 Bänder & Knorpel
- ca. 250 g Knochenmark