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Organspende & Organspender


Umgang mit Hirntoten (Organspendern)


Zahngoldverwertung unwürdiger als Organentnahmen?

Menschen werden bei einer Organentnahme legal ausgeweidet und nur wenige "Kritiker" regen sich darüber auf. Im Transplantationsgesetz, §6, Absatz 1 heißt es sogar:

"Die Organentnahme und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter der Achtung der Würde des Organspenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden."

Und Paragraph 6, Absatz 2 verlangt: "Der Leichnam des Organspenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden.

Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen."

In der ARD-Mediathek kann man folgenden Bericht vom 04.06.2012 sehen:

"Krematorien verdienen Geld mit Zahngold. Doch ist das nicht pietätlos?" Link: http://mediathek.ard.de/swr-fernsehen-bw/landesschau-baden-wuerttemberg/das-geschaeft-mit-dem-zahngold?documentId=10746548

Den Gedankengang kann ich schon nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich die Tatsache, dass das Ausweiden eines "Hirntoten" dann nicht als "pietätlos", sondern als würdevoll eingestuft wird.

Bei einer Organentnahme können Herz, Leber, Nieren, Milz, Bauchspeicheldrüse, Lunge, Magen, Knochenmark, Haut, Augen, Knochen, Knorpelmasse, Hirnhäute, Bänder, Unterarme und sogar Teile des Gesichts entnommen und verwertet werden, obwohl Kreislauf, Stoffwechsel sowie Teile des Gehirns noch funktionieren, also leben.

Wäre es weniger "pietätlos" Zahngold und Altmetall zu verwerten, wenn es - wie bei Organtransplantationen - anderen Menschen eingesetzt ("transplantiert") würde, statt den Haushalt einer Gemeinde zu sanieren?

Wenn es ethisch nicht akzeptabel ist, Zahngold und Altmetall nach dem Tod zu verwerten, dann doch wohl auch die Verwertung von lebenden Menschen.

Roberto Rotondo
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update: 16.06.2012    by: Webmaster