Hamburg, den 20.06.2006
In vielen Urlaubsländern werden Urlauber automatisch als "Organspender" angesehen, wenn sie keine schriftliche Ablehnung einer "Organspende" bei sich tragen. Länder, in denen die "Widerspruchslösung" oder "Notstandslösung" gilt, können "hirntoten" Menschen Organe, Organteile oder Gewebe entnehmen, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Falls eine "Notstandslösung" gilt, ist eine Organentnahme immer - selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs - zulässig! Liegt keine Widerspruch vor, kann in diesen Ländern eine Multiorganentnahme erfolgen, wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen. Dann können Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden. Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden und auch Ausländer können in diesen Ländern explantiert werden! In folgenden Ländern gibt es die sogenannte Widerspruchslösung bzw. erweiterte Widerspruchslösung: Belgien, Finnland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist. In Bulgarien gilt die sogenannte Notstandlösung. Organentnahmen sind immer möglich! Die "Informationsstelle Transplantation und Organspende" informiert über die gesetzlichen Regelungen zur Organtransplantation der europäischen und auch andere Staaten (u.a. Australien, Japan, USA). Link: Organspende im Ausland Link: "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen" INFORMATIONSSTELLE