BioSkop

Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ih­rer Technologien






Organspende ... in Frage gestellt



Texte und Arbeitsmaterialien



Die Broschüre: Organspende ... in Frage gestellt (33 Seiten, Din A5)

Projektionsfolien, Arbeits- und Informationsblätter (53 Seiten, Din A4)

für

LehrerInnen, KursleiterInnen, DozentInnen, StudentInnen und Interessierte



















Impressum:

BioSkop – Forum zur Beobachtung

der Biowissenschaften e.V. (Hg.)

Bochumer Landstraße 144a

45276 Essen

Tel.: 0201/ 53 66 706

Fax: 0201/53 66 705


Text: Roberto Rotondo, BioSkop e.V.

Unter Mitarbeit von Ulrike Bauer, Silke Matthes

Gestaltung & Druck: BioSkop e.V., Essen



Essen, 1. Auflage 2001

Preis: 35,- DM/18,- € pro Einzelausgabe,

gestaffelte Preise bei Mehrfach-Bestellung.











Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Arbeitsblätter, Folien und Informationsblätter dürfen für Zwecke des eigenen Unterrichts, Weiterbildungs- oder Fortbildungsangebots bzw. Kurses vervielfältigt werden.

Inhaltsverzeichnis

Lernziele 1

Grundlegende Fragen 2

Fragen zur Organspende I 3

Fragen zur Organspende II 4

Häufig verwendete Begriffe in der Transplantation 5

Begriffsklärung I (Organentnahme und Übertragung) 6

Begriffsklärung II 7

Die Geschichte der Transplantation 8-10

Das Transplantationsgesetzes – § 3 Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders 11

Das Transplantationsgesetzes - § 4 Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen 12

Das Transplantationsgesetzes - § 8 Zulässigkeit der Organentnahme 13

Das Transplantationsgesetzes - § 10 Transplantationszentren 14

Das Transplantationsgesetzes - § 11 Zusammenarbeit bei der Organentnahme 15

Das Transplantationsgesetzes - § 17 Verbot des Organhandels und § 18 Organhandel 16

Gesetzliche Regelungen der europäischen Staaten, der USA und Japans 17

Gesetzliche Regelungen der europäischen Staaten, der USA und Japans 18

Irreversibles Koma - „Hirntod” 19

„Hirntote“ – Noch Lebende oder schon Tote? 20

„Hirntote“/OrganspenderInnen - Begriffsverwirrungen 21

„Hirntote“ – Klarstellung 22

Wie tot ist die „Hirntote“? 23

Protokoll zur Feststellung des Hirntodes 24

Hirntoddiagnose: Voraussetzungen 25

Hirntoddiagnose: Feststellung klinischer Symptome 26

Hirntoddiagnose: Beobachtungszeiten 27

Hirntoddiagnose: Apparative ergänzende Diagnostik 28

Hirntoddiagnostik: Elektroenzephalogramm (EEG) - Messbereiche 29

Hirntoddiagnostik: Darstellung er Gehirndurchblutung 30

Hirntoddiagnostik: EEG-Aktivität im „Hirntodsyndrom“ 31

Vorgehen nach der Hirntoddiagnose 32

Die Multiorganentnahme – Der Mensch als Ersatzteillager? 33

Organentnahme: Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg 34

Organentnahme: Anstieg der Katecholaminkonzentration im Blut 35

Ablauf einer Organentnahme (-explantation) 36

Vom Umgang mit den „Hirntoten“ bzw. „Restmenschen“ 37

Organentnahmen – Abkehr vom ganzheitlichen Menschenbild der Pflege? 38

Die Kosten – Ist die Nierentransplantation die billigere Alternative zur Dialyse? 39

Die Kosten – Was bleibt unberücksichtigt? 40

Medizinische Folgen der Transplantation 41

Soziale und psychische Folgen der Transplantation 42

Organhandel am Beispiel Indien 43

Organhandel – Die „EmpfängerInnen“/KäuferInnen 44

Organhandel - Die Kosten 45

Nierentransplantationen und Anteil der Lebendspenden in Deutschland 46

Nieren-Lebendspenden in den Bundesländern 47

Lebertransplantationen und Anteil der Lebendspenden in Deutschland 48

Lebersegment - Lebendspenden (LLS) in den Bundesländern 49

Die Warteliste - „Angebot“ und Nachfrage 50

Transplantationen in Deutschland 51

Der Tod auf der Warteliste - Sterben, »aus Mangel an Spenderorganen«? 52

Ursachen des behaupteten Organmangels 53

  1. Lernziele



TeilnehmerInnen sollen ...



Broschüre: „Organspende“ ... in Frage gestellt

  1. Grundlegende Fragen



  1. Fragen zur Organspende I

Bitte beant­worten Sie folgende Fragen!

Stimmt die Behauptung,





% Hier vor dem Kopieren für die SchülerInnen abtrennen!!


Ja

Nein



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  1. Fragen zur Organspende II

Bitte beant­worten Sie folgende Fragen!

Stimmt die Behauptung,





% Hier vor dem Kopieren für die SchülerInnen abtrennen!!


Auflösung: Alle Fragen müssen mit „Ja” beantwortet werden!

Ja

Nein





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Folie Begriffe

  1. Häufig verwendete Begriffe in der Transplantation

Organtransplantation:



Spenderkonditionierung



Ischämiezeit (fehlenden Blutversorgung)



Hirntod



Das irreversibles Koma oder Coma dépassé



Koma



Appallisches Syndrom bzw. persistent vegetative state (PVS)



Der klinische Tod



Der Absolute oder biologische Tod

Information 1 Begriffe

  1. Begriffsklärung I (Organentnahme und Übertragung)

Organtransplantation:

Unter dem Begriff Organtransplantation versteht man das operative Einsetzen von lebendem, gesun­dem Gewe­be von einem so genannten hirntoten Menschen, aber auch von so genannten Lebendspen­dern in einen lebenden Organismus.



Es wird unterschieden zwischen:

A) Autologe bzw. autogene Transplantation:

Hierunter versteht man das Transplantieren von körpereigenem Gewebe auf einen anderen Körper­teil, z.B. bei Hauttransplantationen. „EmpfängerInnen“ und SpenderInnen sind identisch.

B) Homologe oder allogene Transplantation:

Hierunter versteht man das Übertragen von Körperteilen von einer Person auf eine andere. „Emp­fängerInnen“ und SpenderInnen sind nicht identisch.

C) Isologe oder syngenetische Transplantation:

Bei Übertragungen von Geweben, Organen oder Organteilen zwischen identischen Zwillingen, deren Gewebe gleich ist, werden diese Begriffe be­nutzt.

D) Heterologe oder xenogene Transplantation:

Hierunter versteht man die Übertragung von tierischem Gewebe auf den Men­schen.1

E) Cluster -, Multiorgan - oder kombinierte Transplantation

Hierbei werden kombiniert oder símultan mehrere Organe transplantiert. Es wurden schon Fälle be­schrieben, bei denen bis zu sieben Organe gleichzeitig transplantiert worden sind.2

Spenderkonditionierung

Unter Spenderkonditionierung versteht man die spezielle Therapie und Pflege „Hirntoter“ im Hin­blick auf die Explantation. Das wichtigste bei der Spenderkondi­tionierung ist die bestmögliche Er­haltung der zu transplantierenden Organe.3 Es geht nicht mehr darum, die SpenderIn bestmöglich um ihretwillen zu versorgen.

Ischämiezeit (fehlende Blutversorgung)

Zeit, in der kein Blut mehr in den Organen ist und die Zellen geschädigt werden.

Information 2 Begriffe

  1. Begriffsklärung II

Der Hirntod:

Laut Transplantationsgesetz (TPG) ist er eingetreten, wenn:

„der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.“4

Das irreversible Koma oder Coma dépassé:

Der Begriff Coma dépassé wurde verwendet, bevor der Begriff „Hirntod“ im Jahre 1968 durch die Harvard-Kommission eingeführt wurde. „Die Harvard-Kommission sah die Notwendigkeit, PatientInnen im «irreversiblen Koma» künftig für tot zu erklären, aus zwei Gründen gegeben: Ers­tens sei die Be­handlung «Hirntoter» eine «Last», und zweitens stehe das geltende Todesverständnis der Organent­nahme und damit dem Fortschritt der Organtransplantation im Wege.“5

Koma:

Es kann unterschiedlich schwer ausgeprägt sein. Im tiefen Koma ist der/die PatientIn durch schwerste Schmerzreize nicht zu einer willkürlichen, d.h. bewussten Handlung fähig. Unbewusste, reflektorische Vorgänge sind allerdings provozierbar. Ein Koma kann jedoch je nach Schwere der Grunderkran­kung vollständig ausheilen.

Appallisches Syndrom bzw. persistent vegetative state (PVS):

Beim appallischen Syndrom sind die Funktionen des Stammhirns, wie etwa Steuerung von Atmung und Kreislauf, noch intakt. Die Menschen mit appallischem Syndrom atmen selbstständig und haben häufig die Augen geöffnet und durchlaufen einen Schlaf-Wach-Rhythmus. Oft wird gesagt, dass sie in keiner Weise mehr auf ihre Umwelt reagieren, allerdings wird dies auch angezweifelt und Men­schen mit diesem Syndrom sind wieder aufgewacht.

Der klinische Tod

Der klinische Tod tritt bei einem Kreislaufstillstand mit „1. fehlender Atmung, 2. fehlenden Karoti­spulsationen, 3. max. Erweiterung bd. Pupillen, 4. blaßgraue oder zyanotische Verfärbung der Haut und Schleimhäute" ein.6 Jedoch kann „durch moderne Reanimationstechnik eine maschinelle Wiederingangsetzung und Aufrechterhaltung der Kreislauf- und Atemfunktion erreicht werden. Nach 3 Minuten dauerndem Kreislaufstillstand kommt es zu irreversibler Hirnschädigung."7

Der Absolute oder biologische Tod

Der biologische Tod kann auch als „Tod des Gewebes“, „totaler Tod“ oder „Individualtod“ des Individuums bezeichnet werden. Er tritt ein, wenn alle Zellen abgestorben sind.8

Folie Geschichte

  1. Die Geschichte der Transplantation

  • ab 1900

Erste Hautransplantationen in der westlichen Welt.

  • 1902 

Erste „gelungene“ Nierentransplantation an einem Hund.

  • 1906

Erste Versuche der Xenotransplantation (Niere).

  • 1933

Erste Nierentransplantation von einem verstorbenen Spender.

  • 1944

Erste Beschreibung der immunologischen Voraussetzungen für eine Abstoßung fremden Gewebes.

  • 1952

Möglichkeit zur künstliche Beatmung und externen Herzmassage.

  • 1954

Erste „erfolgreiche“ Nierentrans­plantation zwischen eineiigen Zwillingen.

  • 1955

Erste Lebertransplantation im Tierversuch.

  • 1958

Entdeckung des HLA-Systems (HLA-System = Human Leukocyte Antigen-System).

  • 1959

Der Zustand des irre­versiblen Komas wurde erstmals beschrieben und als „Coma dépassé“ bezeichnet.

  • 1963

Erste erfolglose Lebertransplantation am Menschen.

  • 1964

Nieren und Herzen von Schimpansen und Paviannieren wurden ohne Erfolg auf Menschen übertragen.

  • 1966

Erste Pankreastransplantation.

  • 1967

Erste „erfolgreiche” Lebertransplantation am Men­schen.


Erste „erfolgreiche“ Herztransplantation

  • 1968

Die Harvard-Kommission erklärt PatientInnen im »irreversiblen Koma« für Hirntod.

  • 1970

"Ciclosporine" werden in Bodenproben aus Norwegen entdeckt.

  • 1984

Xenotransplantation eines Pavianherzens auf ein Kleinkind „Baby Fae“.

  • 1989

Erste Multi-Organ-Transplantation.

  • 1992

Lebertransplantation vom Pavian auf den Menschen.

  • 1998

Erste Hand un Vorderarmtransplantation.



Information 1 Geschichte

Die Geschichte der Transplantation

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickeln sich die Voraussetzungen zur Transplantation von Or­ganen in großen Schritten; in nur 60 Jahren auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie.



Geschichte der Transplantation


  • ab 1900

In der westlichen Welt wurden die erste Hautransplantationen ab dem 19. Jahrhundert vorgenommen.

  • 1902 

Wien: H. Ullmann führt die erste Nierentransplantation an einem Hund durch, die als technisch gelungen bezeichnet wird.

  • 1906

Erste Versuche der Nierentransplantation vom Tier auf den Menschen (Dr. Mathieu Jabou­lay, Lyon, Frankreich).

  • 1933

Erste Nierentransplantation von einem verstorbenen Spender durch Dr. Yu Yu Voronoy, Russland. Die Spenderniere funktioniert jedoch zu keiner Zeit. Die Emp­fängerin überlebt 4 Tage.

  • 1944

Erste Beschreibung der immunologischen Voraussetzungen für eine Abstoßung fremden Gewebes (Medawar).

Anwendung moderner Medizintechnik (künstliche Beatmung seit ca. 19529 und die externe Herzmassage10) hat zur Folge, dass PatientInnen einen Herz- oder Atemstill­stand überleben können.

  • 1954

Boston, USA: Dr. Joseph Murray führt die erste als „erfolgreich“ bezeichnete Nieren­transplantation am 23.12.1954 durch. Die Organverpflanzung erfolgt zwischen ein­eiigen Zwillingen, also gewebeidentischen Menschen (Isotransplantation).

  • 1955

Erste Lebertransplantation wird im Tierversuch durchgeführt.

  • 1958

Entdeckung des HLA-Systems durch Prof. J. Dausset, Paris, Frankreich (HLA-Sys­tem = Human Leukocyte Antigen-System - mit seiner Hilfe unterscheidet das Im­munsystem anhand spezifischer, ererbter Merkmale zwischen fremdem Gewebe und eigenem).

  • 1959

Zwei französische Ärzte (Molaret und Goulon) beschreiben erstmals den Zustand des irre­versiblen Komas, bei dem das Gehirn durch Sauerstoffmangel irreversibel zerstört wird und bezeichnen diesen Zustand als „Coma dépassé“.

  • 1963

Die erste Lebertransplantation wird in Denver vorgenommen, bleibt jedoch ohne Er­folg.

  • 1964

Übertragung von Nieren und Herzen von Schimpansen auf Men­schen.

Übertragung von Paviannieren auf Men­schen.

Die Operationen misslingen.

  • 1966

Erste Pankreastransplantation durch Dr. R. Lillehei, USA.

  • 1967

Nach mehreren erfolglosen Versuchen wird die erste als „erfolgreich“ bezeichnete Lebertransplantation am Men­schen durchgeführt (Dr. Thomas Starzl, Denver, USA).

Prof. Christian Nethling Barnard führt am 3. Dezember 1967 in Capetown (Süd­afrika) die erste Herztransplantation durch.





Information 2 Geschichte

Die Geschichte der Transplantation


  • 1968

Einen Meilenstein in der Geschichte der Transplantationsmedizin stellt im Jahr 1968 der „Report of the Ad Hoc Committee of Harvard Medical School to Examine the De­finition of Brain Death“11 dar, in dem die Anerkennung des irreversiblen Komas als neue Definition des Todes befürwortet wird.

  • 1970

Entdeckung der „Ciclosporine“ in Bodenproben aus Norwegen (1972: Cyclosporin A ist immunsuppressiv in Tiermodellen, 1976: Publikation der ersten pharmakologischen CsA-Studie). Damit wird es möglich, Abstoßungsreaktionen zu unterdrücken.

  • 1984

Xenotransplantation eines Pavianherzens auf ein Kleinkind „Baby Fae“ durch Dr. L. Bailey, Kalifornien, USA.

  • 1989

Erste Multi-Organ-Transplantation durch Prof. R. Margreiter, Universitätsklinik Innsbruck, Österreich.

  • 1992

Lebertransplantation vom Pavian (Xenotransplantation) auf den Menschen. Der Emp­fänger stirbt nach 2 Monaten an einer Hirnblutung (Dr. T. Starzl, Pittsburgh, USA).

  • 1998

Erste Handtransplantation. In Lyon (Frankreich) werden in einer 13-stündigen Ope­ration unter Leitung von Prof. Jean-Michel Dubernard erstmals Hand und Vorderarm eines toten Spen­ders transplantiert.





Arbeitsblatt 1 Transplantationsgesetz (TPG)

  1. Das Transplantationsgesetzes – § 3 Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders

Zweiter Abschnitt 12

Organentnahme bei toten Organspendern

§ 3 Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders

  1. Die Entnahme von Organen ist, soweit in § 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig,

    wenn

    der Organspender in die Entnahme eingewilligt hatte,

    der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen

    Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und

    der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird.

  2. Die Entnahme von Organen ist unzulässig, wenn

    die Person, deren Tod festgestellt ist, der Organentnahme widersprochen hatte, nicht vor der Entnahme bei dem Organspender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Er­kenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.

  3. Der Arzt hat den nächsten Angehörigen des Organspenders über die beabsichtigte Organent-nahme zu unterrichten. Er hat Ablauf und Umfang der Organentnahme aufzuzeichnen. Der nächste Angehörige hat das Recht auf Einsichtnahme. Er kann eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.


Aufgabe:

  1. Welche Voraussetzungen müssen ihrer Ansicht nach gegeben sein, bevor ein Organspen­deausweis ausgefüllt werden sollte?

  2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem § 3?

  3. Präsentieren Sie die Ergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Arbeitsblatt 2 Transplantationsgesetz (TPG)

  1. Das Transplantationsgesetzes - § 4 Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen

Zweiter Abschnitt 13

§ 4 Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen

  1. Liegt dem Arzt, der die Organentnahme vornehmen soll, weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organspenders vor, ist dessen nächster Ange­höriger zu befragen, ob ihm von diesem eine Erklärung zur Organspende bekannt ist. Ist auch dem Angehörigen eine solche Erklärung nicht bekannt, so ist die Entnahme unter den Voraus­setzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 nur zulässig, wenn ein Arzt den Angehörigen über eine in Frage kommende Organentnahme unterrichtet und dieser ihr zugestimmt hat. Der Angehörige hat bei seiner Entscheidung einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspen­ders zu beachten. Der Arzt hat den Angehörigen hierauf hinzuweisen. Der Angehörige kann mit dem Arzt vereinbaren, dass er seine Erklärung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist wi­derrufen kann.

  1. Nächste Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind in der Rangfolge ihrer Aufzählung

    1. Ehegatte,

    2. volljährige Kinder,

    3. Eltern oder, sofern der mögliche Organspender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge

    für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger

    zustand, dieser Sorgeinhaber,

    4. volljährige Geschwister,

    5. Großeltern.

Der nächste Angehörige ist nur dann zu einer Entscheidung nach Absatz 1 befugt, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des möglichen Organspenders zu diesem persönlichen Kontakt hatte. Der Arzt hat dies durch Befragung des Angehörigen festzustellen. Bei mehreren gleichrangi­gen Angehörigen genügt es, wenn einer von ihnen nach Absatz 1 beteiligt wird und eine Entschei­dung trifft; es ist jedoch der Widerspruch eines jeden von ihnen beachtlich. Ist ein vorrangiger An­gehöriger innerhalb angemessener Zeit nicht erreichbar, genügt die Beteiligung und Entscheidung des nächsterreichbaren nachrangigen Angehörigen. Dem nächsten Angehörigen steht eine volljährige Person gleich, die dem möglichen Organspender bis zu seinem Tode in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat; sie tritt neben den nächsten Angehörigen.

  1. Hatte der mögliche Organspender die Entscheidung über eine Organentnahme einer bestimmten Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

Aufgabe:

  1. Sie haben nie mit anderen über Transplantation, Organspende oder Ihrer Zustimmung bzw. Ablehnung bezüglich der Organspende gesprochen. Nach welchen Kriterien sollten Ihre nächsten Angehörigen dann entscheiden? Schreiben Sie konkret auf, woraus andere Ihren „mutmaßlichen Willen“ ermitteln können?

  2. Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in der Gruppe.

  3. Halten Sie das Gruppenergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand fest.

Arbeitsblatt 3 Transplantationsgesetz (TPG)

  1. Das Transplantationsgesetzes - § 8 Zulässigkeit der Organentnahme

Dritter Abschnitt14

Organentnahme bei lebenden Organspendern

§ 8 Zulässigkeit der Organentnahme

  1. Die Entnahme von Organen einer lebenden Person ist nur zulässig, wenn

    die Person

    a) volljährig und einwilligungsfähig ist,

    b) nach Absatz 2 Satz 1 aufgeklärt worden ist und in die Entnahme eingewilligt hat,

    c) nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet ist und voraussichtlich nicht über das Opera-­

      tionsrisiko hinaus gefährdet oder über die unmittelbaren Folgen der Entnahme hinaus gesund-heit­lich schwer beeinträchtigt wird, die Übertragung des Organs auf den vorgesehenen Emp­fänger nach ärztlicher Beurteilung geeignet ist, das Leben dieses Menschen zu erhalten oder bei ihm eine schwerwiegende Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Beschwerden zu lindern, ein geeignetes Organ eines Spenders nach § 3 oder § 4 im Zeitpunkt der Organent­nahme nicht zur Verfügung steht und der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird.

      Die Entnahme von Organen, die sich nicht wieder bilden können, ist darüber hinaus nur zuläs­sig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Ver­lobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit of­fenkundig nahestehen.



Aufgabe:

  1. Kann einem nahestehenden Menschen eine Lebendspende verweigert werden?

  2. Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in der Gruppe.

  3. Halten Sie das Gruppenergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand fest.

Arbeitsblatt 4 Transplantationsgesetz (TPG)

  1. Das Transplantationsgesetzes - § 10 Transplantationszentren

Vierter Abschnitt15

Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe

§ 10 Transplantationszentren


  1. Die Transplantationszentren sind verpflichtet,

    Wartelisten der zur Transplantation angenommenen Patienten mit den für die Organvermittlung nach § 12 erforderlichen Angaben zu führen sowie unverzüglich über die Annahme eines Patien­ten zur Organübertragung und seine Aufnahme in die Warteliste zu entscheiden und den behan­delnden Arzt darüber zu unterrichten, ebenso über die Herausnahme eines Patienten aus der Warteliste, über die Aufnahme in die Warteliste nach Regeln zu entscheiden, die dem Stand der Erkenntnisse der medi­zinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Organübertragung, die auf Grund der §en 11 und 12 getroffenen Regelun­gen zur Organentnahme und Organvermittlung einzuhalten, jede Organübertragung so zu doku­mentieren, dass eine lücken­lose Rückverfolgung der Organe vom Empfänger zum Spender er­möglicht wird; bei der Übertragung von vermittlungspflichtigen Organen ist die Kenn-Nummer (§ 13 Abs. 1 Satz 1) anzugeben, um eine Rückverfolgung durch die Koordinierungsstelle zu ermög­lichen, vor und nach einer Organübertra­gung Maßnahmen für eine erforderliche psychische Be­treuung der Patienten im Krankenhaus sicher­zustellen und nach Maßgabe der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die auch einen Vergleich mit anderen Transplantationszentren ermöglichen, im Rahmen ihrer Tätigkeit nach diesem Gesetz durchzuführen; dies gilt für die Nachbetreuung von Or­ganspendern nach § 8 Abs. 3 Satz 1 ent­sprechend.

Aufgabe:

Als Ergänzung zum Text schauen Sie sich die Statistik auf S. 48 und S. 50 an und diskutieren Sie folgende Fragen:

  1. Kann es jemals genug Organe für alle geben?

  2. Können Organe gerecht verteilt werden?

  3. Gibt es objektive medizinische Kriterien der Organverteilung?

  4. Präsentieren Sie die Ergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Arbeitsblatt 5 Transplantationsgesetz (TPG)

  1. Das Transplantationsgesetzes - § 11 Zusammenarbeit bei der Organ­entnahme, Koordinierungsstelle

Vierter Abschnitt 16

Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe

§ 11 Zusammenarbeit bei der Organentnahme, Koordinierungsstelle

  1. Die Transplantationszentren und die anderen Krankenhäuser sind verpflichtet, untereinander und mit der Koordinierungsstelle zusammenzuarbeiten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms von Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Spender vermittlungspflichtiger Organe in Betracht kommen, dem zuständigen Transplantationszentrum mitzuteilen, das die Ko­ordinierungsstelle unterrichtet. Das zuständige Transplantationszentrum klärt in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle, ob die Voraussetzungen für eine Organentnahme vorliegen. Hierzu erhebt das zuständige Transplantationszentrum die Personalien dieser Patienten und weitere für die Durchführung der Organentnahme und -vermittlung erforderliche personenbezogene Daten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, dem zuständigen Transplantationszentrum diese Daten zu übermitteln; dieses übermittelt die Daten an die Koordinierungsstelle.



Aufgabe:

Bevor das TPG in Kraft trat, „ging statistisch gesehen noch nicht einmal von jedem zweiten der 1092 bundesdeutschen Krankenhäuser mit Grund- und Regelversorgung eine Organspende­meldung“17 bei den Transplantationszentren ein. Seit 1997 gibt es o.g. Regelung.

Frage:

  1. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

  2. Welche möglichen Konflikte können daraus entstehen?

  3. Präsentieren Sie die Ergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Arbeitsblatt 6 Transplantationsgesetz (TPG)

  1. Das Transplantationsgesetzes - § 17 Verbot des Organhandels und § 18 Organhandel

Sechster Abschnitt 18

Verbotsvorschriften

§ 17 Verbot des Organhandels

(1) Es ist verboten, mit Organen, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, Handel zu trei­ben. Satz 1 gilt nicht für die Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Er­reichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen, insbesondere für die Ent­nahme, die Konservierung, die weitere Aufbereitung einschließlich der Maßnahmen zum Infek­tionsschutz, die Aufbewahrung und die Beförderung der Organe, sowie Arzneimittel, die aus oder unter Verwendung von Organen hergestellt sind und den Vorschriften des Arzneimittelge­setzes über die Zulassung oder Registrierung unterliegen oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung oder Registrierung frei­gestellt sind.

  1. Ebenso ist verboten, Organe, die nach Absatz 1 Satz 1 Gegenstand verbotenen Handeltreibens

    sind, zu entnehmen, auf einen anderen Menschen zu übertragen oder sich übertragen zu lassen.


Siebter Abschnitt

Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 18 Organhandel

  1. Wer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 mit einem Organ Handel treibt oder entgegen § 17 Abs. 2 ein Organ entnimmt, überträgt oder sich übertragen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

  3. Der Versuch ist strafbar.

  4. Das Gericht kann bei Organspendern, deren Organe Gegenstand verbotenen Handeltrei­bens wa­ren, und bei Organempfängern von einer Bestrafung nach Absatz 1 absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs).



Aufgabe:

  1. Sind § 17 und § 18 Ihrer Ansicht nach dazu geeignet, um den Handel mit Organen zu unterbinden?

  2. Sind § 17 und § 18 Ihrer Ansicht nach dazu geeignet, um PatientInnen davon abzuhalten sich Organe im Ausland zu kaufen?

  3. Dürfen Kranke die finanzielle Not anderer Menschen ausnutzen?

  4. Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in der Gruppe.

  5. Halten Sie das Gruppenergebnisse auf Folie, Flipchart oder Stellwand fest.



Folie Transplantation

  1. Gesetzliche Regelungen der europäischen Staaten, der USA und Japans zur Organtransplantation19


Land

Rechtssituation der “SpenderIn”

Belgien

Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Bulgarien

Notstandslösung

Dänemark

Erweiterte Zustimmungslösung

Deutschland

Erweiterte Zustimmungslösung

Estland

Kommission entscheidet über die Organentnahme und Transplantation

Finnland

Erweiterte Widerspruchslösung

Frankreich

Informationslösung

Griechenland

Erweiterte Widerspruchslösung

Großbritannien

Erweiterte Zustimmungslösung

Irland

Erweiterte Zustimmungslösung

Island

Erweiterte Zustimmungslösung

Italien

Widerspruchslösung

Japan

Enge Zustimmungslösung mit Widerspruchsrecht der Angehörigen

Jugoslawien (Serbien und Montenegro)

Erweiterte Zustimmungslösung

Lettland

Informationslösung

Liechtenstein

Informationslösung

Litauen

Erweiterte Zustimmungslösung (kein Gesetz)

Luxemburg

Widerspruchslösung

Malta

Erweiterte Zustimmungslösung

Niederlande

Erweiterte Zustimmungslösung

Norwegen

Informationslösung

Österreich

Widerspruchslösung

Polen

Widerspruchslösung

Portugal

Widerspruchslösung

Rumänien

Erweiterte Zustimmungslösung

Russland

Erweiterte Widerspruchslösung

Schweden

Informationslösung

Schweiz

Strikte Widerspruchslösung: 1 Kanton

Erweiterte Widerspruchslösung: 14 Kantone

Erweiterte Zustimmungslösung: 3 Kantone Informationslösung: 2 Kantone

Slowakei

Widerspruchslösung

Slowenien

Widerspruchslösung

Spanien

Widerspruchslösung

Tschechien

Widerspruchslösung

Türkei

Erweiterte Zustimmungslösung

Ungarn

Widerspruchslösung

USA

Erweiterte Zustimmungslösung

Weißrußland

Erweiterte Zustimmungslösung

Zypern

Informationslösung, Angehörige sollen in Zweifelsfällen befragt werden

Information Transplantation

  1. Gesetzliche Regelungen der europäischen Staaten, der USA und Japans

Widerspruchsregelung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automa­tisch als „OrganspenderInnen“ angesehen werden, wenn der „Hirntod“ festgestellt wird. Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen. Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden und auch AusländerInnen werden in diesen Ländern explantiert.

Erweiterte Zustimmungsregelung

Bei Vorliegen eines „Organspendeausweises“ können Körperteile entnommen werden. Aber auch Angehörige können einer Entnahme von Körperteilen zustimmen, wenn kein „Spendeausweis“ vor­liegt. Haben „Spende­rInnen“ oder die Angehörigen keine Einschränkungen vorgenommen, kann eine Multiorganentnahme (siehe oben) erfolgen .

Informationspflicht

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer „Organspende“ bei sich tragen, können automa­tisch als „OrganspenderInnen“ angesehen werden, wenn der „Hirntod“ festgestellt wird! Allerdings müssen die Ange­hörigen informiert werden.

Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als “OrganspenderInnen” angesehen werden, wenn der “Hirntod” festgestellt wird. Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel, Kie­ferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeichel­drüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden können. Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden und auch Ausländer werden in diesen Ländern explantiert!

Erweiterte Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als “OrganspenderInnen” angesehen werden, wenn der “Hirntod” festgestellt wird. Angehörige "werden allenfalls als Boten eines vom Verstorbenen zu Lebzeiten erklärten Willens akzeptiert."20

Enge Zustimmungslösung

Körperteile dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten ausdrücklich eingewilligt wurde. Angehörige haben kein Mitspracherecht.

Erweiterte Zustimmungslösung

Bei Vorliegen eines “Organspendeausweises" können Körperteile entnommen werden. Aber auch Angehörige können einer Entnahme von Körperteilen zustimmen, wenn kein “Spendeausweis" vor­liegt. Haben “Spende­rInnen” oder die Angehörigen keine Einschränkungen vorgenommen, kann eine Multiorganentnahme (siehe oben) erfolgen .

Informationslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer “Organspende” bei sich tragen, können automatisch als “OrganspenderInnen” angesehen werden, wenn der “Hirntod” festgestellt wird! Allerdings müssen die Ange­hörigen informiert werden und sie haben ein Einspruchsrecht gegen die Organentnahme!

Notstandslösung

Eine Organentnahme ist immer - selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs - zulässig!

Arbeitsblatt 1 Hirntodkonzept

  1. Irreversibles Koma - „Hirntod”

Die Anwendung moderner Medizin­technik (künstliche Beatmung seit ca. 195221 und die externe Herzmassage22) hatte zur Folge, dass PatientInnen einen Herz- oder Atemstillstand überleben konn­ten. Diese PatientInnen wurden als irreversibel (nicht umkehrbar) komatös eingestuft. Diesen Zu­stand bezeichneten Mollaret und Goulon 1959 als Coma dépassé, also entgültiges Koma.

Im „Report of the Ad Hoc Committee of Harvard Medical School to Examine the De­finition of Brain Death“23 (1968) wurde die Aner­kennung des irreversiblen Komas als neue Definition des Todes befürwortet. Die bis dahin auch in der Medizin geltende Vorstellung, dass ein Mensch erst dann als tot galt, wenn sein Herz und die Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen sind, wurde damit aufgehoben.

Das Ad Hoc Committee der Harvard Medical School nannte zwei Gründe, die ei­ne neue Definition des Todes notwendig erscheinen ließen.

„1. Der medizinische Fortschritt auf den Gebieten der Wiederbelebung und der Unterstüt­zung lebenserhaltender Funktionen hat zu verstärkten Bemühungen geführt, das Leben auch schwerstverletzter Menschen zu retten. Manchmal haben diese Bemühungen nur teilweisen Erfolg: Das Ergebnis sind dann Individuen, deren Herz fortfährt zu schlagen, während ihr Gehirn irreversibel zerstört ist. Eine schwere Last ruht auf den Patienten, die den permanen­ten Verlust ihres Intellekts erleiden, auf ihren Familien, auf den Krankenhäusern und auf solchen Patienten, die auf von diesen komatösen Patienten belegten Krankenhausbetten an­gewiesen sind. 2. Überholte Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen.“24

Diese Begründungen wurden jedoch schon einen Monat später von Hans Jonas kritisiert,25 da seiner Ansicht nach „mit diesem Primärgrund - der Sinnlosigkeit bloß ve­getativer Fortexistenz - der Be­richt strenggenommen nicht den Tod, den ultimativen Zu­stand selbst, definiert (hat), sondern ein Kriterium dafür, ihn ungehindert stattfinden zu lassen, z. B. durch Abstellen des Atemgeräts. Der Bericht aber beansprucht, mit diesem Kri­terium den Tod selbst definiert zu haben, und erklärt ihn kraft dessen Zeugnisses als schon gegeben, nicht erst als ungehindert zuzulassen.“26

Dennoch hat sich die Definition des „Hirntodes“ nahezu weltweit durchgesetzt.



Aufgabe:

  1. Diskutieren Sie in Gruppen beide Positionen.

  2. Was für ein Menschenbild liegt der Hirntoddefinition zugrunde?

  3. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppendiskussion auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Arbeitsblatt 2 Hirntodkonzept

  1. „Hirntote“ – Noch Lebende oder schon Tote?

Am 27. Juni 1997 haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entschieden:

Etwas mehr als zwei Drittel hielten den Hirntod für ein sicheres Todeszeichen, ein Drittel war nicht dieser Ansicht.

Warum soll ein Mensch, der eine irreversible Schädigung des „gesamten“27 Großhirns erleidet, eine Leiche bzw. tot sein?

Begründungen:

Einwände von BioSkop:



Aufgabe:

Diskutieren Sie folgende Frage in Kleingruppen!

  1. Ist ein Mensch ohne Bewusstsein kein Mensch mehr?

  2. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppendiskussion auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Arbeitsblatt 1 „Hirntote“/OrganspenderInnen

  1. „Hirntote“/OrganspenderInnen - Begriffsverwirrungen



Benennungen, die in der medizinischen Fachsprache und der Literatur vorkommen30

  • Hirntote

  • mensch­liches Gemüse

  • Organressourcen

  • Verstorbene

  • human vegetable

  • beatmete Leichnam

  • Ge­storbene

  • Recyclingobjekt

  • belebte Materie

  • Leichname

  • Materienzusammen-ballung

  • biologische Masse

  • Leichen

  • Restmensch

  • Neosterbliche

  • Ganzkörper-Lagerstätten

  • Menschenrest

  • Nicht-zu-Ende-Gestorbene

  • natürlicher Brut-kasten (Be­nennung für eine „hirntote“ Schwangere)

  • Teilsumme von Organen, die einen Rest­körper bilden

  • tote Patienten

    Benennungen für die Organspende bzw. Organentnahme

    (-explantation)

  • in der englischen Fachsprache: „Cadaveric organ donation“ Kadaverspende

  • im englischen Mediziner-jargon dagegen heißt diese Methode „to harvest“ (ernten)

  • Kon­trolliertes „Zu-Ende-Sterben”

    (aus einem Interview mit einer Pflegekraft)



Aufgabe:

Beantworten Sie folgende Frage!

  1. Welche Vorstellungen von „Hirntoten“ und „Organentnahmen“ lösen die o.g. Begriffe bei Ihnen aus?

  2. Halten Sie Ihre Vorstellungen auf einem Plakat fest und stellen Sie es vor.

Folie 1 „Hirntote“/OrganspenderInnen

  1. „Hirntote“ – Klarstellung



Arbeitsblatt 2 „Hirntote“/OrganspenderInnen

  1. Wie tot ist die „Hirntote“?



Aufgabe:

Diskutieren Sie folgende Fragen in Kleingruppen!

  1. Sind „Hirntote“ Leichen?

  2. Sind Lebensäußerungen zugleich Zeichen des Todes?

  1. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppendiskussion auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Kopiervorlage Diagnostik

  1. Protokoll zur Feststellung des Hirntodes

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, Stand: 24.07.1998


Name _______________________

Vorname__________________________

geb.:_____________________

Alter: ________________________

Klinik: _______________________________________________________________________________________

Untersuchungsdatum:

Uhrzeit:

Protokollbogen-Nr.:


1

Voraussetzungen______________________________________________________________________________________________________________

1.1

Diagnose ____________________________________________________________________________________________________________________


Primäre Hirnschädigung: ___________________________

supratentoriell____________________________

infratentoriell_________________________


Sekundäre Hirnschädigung: _______________________________________________________________________________________________________


Zeitpunkt des Unfalls/Krankheitsbeginns ____________________________________________________________________________________________


1.2

Folgende Feststellungen und Befunde bitte beantworten mit ja oder nein


Intoxikation

ausgeschlossen: ___________________________________________________________________


Relaxation

ausgeschlossen: ___________________________________________________________________


Primäre Hypothermie

ausgeschlossen: ___________________________________________________________________


Metabolisches oder endokrines Koma

ausgeschlossen: ___________________________________________________________________


Schock

ausgeschlossen: ___________________________________________________________________


Systolischer Blutdruck

_____________ mmHg


2.

Klinische Symptome des Ausfalls der Hirnfunktion

2.1

Koma

2.2

Pupillen weit / mittelweit

Lichtreflex beidseits


fehlt________________________________________________________________

2.3

Okulo-zephaler Reflex (Puppenkopf-Phänomen) beidseits

fehlt________________________________________________________________

2.4

Korneal-Reflex beidseits

fehlt________________________________________________________________

2.5

Trigeminus-Schmerz-Reaktion beidseits

fehlt________________________________________________________________

2.6

Pharyngeal-/Tracheal-Reflex

fehlt________________________________________________________________

2.7

Apnoe-Test bei art. pCO2 ......mmHg

erfüllt_______________________________________________________________


3.

Irreversibilitätsnachweis durch 3.1 oder 3.2

3.1.

Beobachtungszeit:


Zum Zeitpunkt der hier protokollierten Untersuchungen bestehen die obengenannten Symptome seit ___ Std.


Weitere Beobachtung ist erforderlich

mindestens 12/24/72 Stunden

ja ________________________

nein____________________________

3.2.

Ergänzende Untersuchungen:

3.2.1.

Isoelektrisches (Null-Linien-) EEG,

30 Min. abgeleitet:

_______ ______

ja

_______ ____

nein

____________Datum

____________________Uhrzeit

____________Arzt

3.2.2.

Frühe akustisch evozierte Hirnstamm-

potentiale Welle III - V beidseits erloschen

_______ ______

ja

_______ ____

nein

____________Datum

____________________Uhrzeit

____________Arzt


Medianus-SEP beidseits erloschen

_______ ______

ja

_______ ____

nein

____________Datum

____________________Uhrzeit

____________Arzt

3.2.3.

Zerebraler Zirkulationsstillstand beidseits festgestellt durch:


Dopplersonographie: __________________________

Perfusionsszintigraphie: ________________________

Zerebrale Angiographie: _________________


Datum ____________________________________

Uhrzeit____________________ untersuchender Arzt_______________________________________


Abschließende Diagnose:

Aufgrund obiger Befunde, zusammen mit den Befunden der Protokollbögen Nr. _________, wird

der Hirntod und somit der Tod des Patienten festgestellt am: _________ um _______Uhr.

Untersuchender Arzt:

_______________________________________________________

Name

_________________________________________________________

Unterschrift



Folie 1 Diagnostik

  1. Hirntoddiagnose: Voraussetzungen

Folie 2 Diagnostik

  1. Hirntoddiagnose: Feststellung klinischer Symptome

Folie 3 Diagnostik

  1. Hirntoddiagnose: Beobachtungszeiten

Folie 4 Diagnostik

  1. Hirntoddiagnose: Apparative ergänzende Diagnostik

Folie 5 Diagnostik

  1. Hirntoddiagnostik: Elektroenzephalogramm (EEG) - Messbereiche

Folie 6 Diagnostik

  1. Hirntoddiagnostik: Darstellung er Gehirndurchblutung



Information Diagnostik

  1. Hirntoddiagnostik: EEG-Aktivität im „Hirntodsyndrom“

Messbarkeit aller Hirnfunktionen

In der Informationsbroschüre „Kein Weg zurück ...“ des Arbeitskreis Organspende wird folgende Aussage gemacht:

„Es ist richtig, dass die unübersehbare Vielzahl von Hirnfunktionen nicht durch klini­sche oder apparative Untersuchungen in ihrer Gesamtheit erfasst werden kann. Dies ist aus medizinischer Sicht auch unnötig. Vielmehr soll durch die Hirntoddiagnostik die Vollständigkeit und Endgültigkeit einer Schädigung des Gehirns als funktionierendes Ganzes festgestellt werden. Die Gültigkeit dieses Konzepts ist empirisch begründet, d.h. durch Erfahrung an vielen Tausend von Hirntod-Fällen belegt. Es erhebt nicht den Anspruch, den Tod jeder einzelnen Hirnzelle nachzuweisen.“31

Diese Aussage zeigt, dass nicht sicher auszuschließen ist, dass Hirnfunktionen im Hirntodsyndrom möglich sind. Dies wird auch durch eine Aussage der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bestätigt, wie das folgende Beispiel zeigt.

EEG-Aktivitäten trotz klinischer Hirntod-Zeichen und nachgewiesenen Durch­blutungsstillstandes

Laut Aussagen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) konnten in Aus­nahmefällen EEG-Aktivitäten trotz klinischer Hirntod-Zeichen und nachgewiesenen Durchblutungsstillstandes beobachtet werden.

Die Ursache:

„sog. ‚Anastomosen‘ (Gefäßverbindungen) in den Randgebieten zwischen der (unter­brochenen) Blutversorgung hirneigener Arterien und dem noch intakten Kreislauf der äußeren Halsschlagader (...), welche die Gesichtsweichteile, aber auch die Hirn­häute versorgt. Hierdurch kann es zu einem Überleben umschriebener Nervenzellpopulatio­nen nach Eintreten des Hirntodes kommen.“32



Folie 7 Diagnostik

  1. Vorgehen nach der Hirntoddiagnose

Folie 1 Organentnahme

  1. Die Multiorganentnahme – Der Mensch als Ersatzteillager?

Folie 2 Organentnahme

  1. Organentnahme: Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg

Folie 3 Organentnahme

  1. Organentnahme: Anstieg der Katecholaminkonzentration im Blut

Information 1 Organentnahme

  1. Ablauf einer Organentnahme (-explantation)

  1. Organentnahmen finden in der Regel nachts statt. Mögliche Ursachen:

  1. Krankenpflegekräfte holen die „SpenderIn“ von der Intensivstation ab und bringen sie in den OP.

  2. Die „SpenderIn“ muss auf den OP-Tisch umgelagert werden. Dies kann Bewegungen (sog. Re­flexe) auslösen und für Verwirrung beim Personal sorgen. Außerdem können Kreislaufprobleme bei der „SpenderIn“ auftreten, die es „nötig” machen, den Herztod zu unterdrücken, z.B. durch Wiederbelebung eines „Toten”.

  3. Tücher werden auf dem Boden ausgelegt, auf denen der Operateur steht, damit er nicht in dem Wasser-Blut-Gemisch steht, das während der OP auf dem Boden entsteht.

  4. Die „SpenderIn“ wird an Armen und Beinen festgebunden, um Bewegungen zu vermeiden.

  5. Die „SpenderIn“ wird desinfiziert und mit sterilen Tüchern abgedeckt.

  6. Die „SpenderIn“ bekommt muskelentspannende Medikamente (Muskelrelaxantien) und auch Narkosemittel, die Schmerzmittel enthalten und von der AnästhesistIn verabreicht werden.

  7. Während der Organentnahme müssen die AnästhesistInnen die lebendigen (vitalen) Funktionen einer SpenderIn aufrecht erhalten, bis das letzte vitale Organ entnommen ist. Je nach Bedarf müssen sie Medikamente, Flüssigkeiten, Blut oder Frischplasma verabreichen, um für eine aus­geglichene Stoffwechsellage zu sorgen.

  8. Beim Einschnitt in den Körper der „SpenderIn“ kann es zu Blutdruck-, Herzfrequenz und Adre­nalinanstieg kommen. Auch Rötungen des Gesichts, flächenhafte Hautrötungen und Schwitzen können eintreten. Bei „normalen“ Operationen werden diese Zeichen als Schmerzreaktionen ge­wertet. Nicht jedoch bei „Hirntoten“. Um diese Reaktionen zu unterdrücken, werden auch Schmerzmittel gegeben.

  1. Werden Organe aus dem Brust- und Bauchbereich entnommen, wird zunächst ein Schnitt vom Brustbein zum Schambein vorgenommen.

  2. Mit einer Operationssäge wird der Brustkorb durch das Brustbein geöffnet und die Bauch-deckenlappen werden nach außen geklappt und fixiert.

  3. Die Organe werden für die Entnahme vorbereitet (präpariert) und offengelegt.

  4. Wichtig ist die Konservierung der Organe. Um sie zu erreichen, werden die Organe auf das Durchspühlen mit einer konservierenden, gekühlten Flüssigkeit (Perfusionslösung 4ºC) vorberei­tet.

  5. Beim Eindringen der kalten Flüssigkeit in den noch „lebenden” Körper, die das Blut aus­schwemmen soll, kann es zu Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg oder auch Zuckungen kom­men.

  6. Durch den hohen Kaliumgehalt der Perfusionslösung kommt es zum Herzstillstand und die Ischämiezeit, die Zeit in der kein Blut mehr in den Organen ist, beginnt.

  7. Gleichzeitig werden die beiden entstandenen Hautlappen hochgehalten, damit die Operateure Wasser zum Kühlen der Organe in den Körper hineinschütten und wieder absaugen können.

  8. Auch das Blut muss bei dieser Prozedur möglichst vollständig abgesaugt werden.

  9. Die künstliche Beatmung wird abgestellt und die Organe entnommen.

Arbeitsblatt 1 Organentnahme

  1. Vom Umgang mit den „Hirntoten“ bzw. „Restmenschen“

1. Pflegekraft:

„Jetzt stellen diese Organentnahmen in dem Sinne et­was Besonderes dar, weil ja erstmal unheim­lich viel Wasser verwand wird, zum Spülen des Bauchraums. Das sind schon so 10 - 15 Liter. Und ..., dass eine vergleichsweise stärkere Hektik auch herrscht, weil das soll dann auch schnell gehen. Ne, wegen der begrenzten kalten Ischämiezeit von [Organ X] und [Organ Y]. Sagt man schnell, schnell, schnell und reinschütten, reinschütten. Äh, dann ..., so dass also da mehr ... Wasser ange­boten wird, sag ich mal, als die Sauger weg­schaffen kön­nen. [...] Es gibt ja die Möglichkeit, ein­fach so, so’ n Mittelbauchschnitt zu machen. Dann kann man die beiden Seiten hochhalten, das Wasser reinschüt­ten und ab­saugen.“

Eine andere Schnittführung hat allerdings auch andere Folgen:

„Denn läuft das an den Seiten raus, richtig im Schwall. [...] Und denn läuft es eben bis in die Einlei­tung und es sind gro­ße Flächen auf dem Boden, wo wirklich, ja, literweise rotes Wasser auf dem Fußboden ist, mit nassen Tüchern und so und alle patschen da drin rum und Schlachtfeld...anblick. Und man selber hat da nachts um zwei Uhr die Freude, das ei­nigermaßen da zur Seite zu bringen, dass man überhaupt mit dem Tisch rauskommt und, na gut, dem Reinigungsper­sonal möchte man das ja auch nicht so hinterlassen, son­dern packt die Tücher schon mal in Säcke und aus den Säc­ken läuft das dann raus und so, das ist schon äh ..., ja, we­nig ästhetisch.“



2. Pflegekraft:

„Gerade auch von der, von Seiten der Anästhesie, dass die eben einfach die Ge­räte abstellt, und die sind dann weg, und alles liegt so da wie wenn, ja, Sie ken­nen ja die­ses Märchen von Dornröschen, die sich sticht, und alles bleibt ste­hen, und so sieht das dahinter aus. Weil der Apparat an sich, der ist nur abge­stellt, aber Tubus ist noch drin, es ist alles noch so, wie es ... für eine normale Narko­se, wie es sich für 'ne normale Narkose gehört, und dann ist das Tuch da, das ist so wie eine, eine Raum­trennung.“

„Nä, so wie, ja sie, sie, sie, das ist ein Theaterstück mit fatalem Ausgang, dies, was Sie aber nicht erwartet haben. Das ist wirklich - zack!“

„Immer Schweigen ... Also vorher konnte noch so eine tolle Stimmung gewe­sen sein, äh, Stimmung jetzt eben, dass man sich auch, es wird wei­ter geflirtet, es wird weiter, es ist so richtig, wie es halt im Leben, im Be­ruf ist, an einem Arbeitsplatz und ist - Schweigen.“

„Das ist einfach so, dass, äh, ... schon so die, dies, dieser Anblick ... glaub' ich schon von sich aus einfach, das auch einfordert, ohne dass man es selber merkt, ist die­se, diese, die Körperhaltung, die Physiognomie eines Toten einfach so, dass, ich glaub’ der letzte Hau­degen verstummt.“33

Diese Aussagen veranschaulichen sehr eindrücklich, dass eine Organentnahme etwas sehr Belasten­des darstellt und nicht mit anderen OP’s vergleichbar ist.

Aufgabe:

Diskutieren Sie folgende Fragen in Kleingruppen!

  1. Was hat „Würde“ mit Organentnahmen zu tun?

  2. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppendiskussion auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Arbeitsblatt 2: Speziell für Pflegekräfte Organentnahme

  1. Organentnahmen – Abkehr vom ganzheitlichen Menschenbild der Pflege?

  1. Georg Feldmann (Krankenpfleger):

    „Es ist einfach eine unbegreifliche Sache, dass Tod durch Menschenhand geschieht. Es ist keine natürliche Todesursache. Ich habe das auch einmal auf einem Fußzettel unter ‘unnatürlicher To­desursache’ angekreuzt. Das war nicht so beliebt, weil es als eine ‘natürlicher Todesursache’ durch das Unfallgeschehen definiert wird. Das hatte ich damals nicht begriffen, und die haben sich anschließend über mich dagegen beschwert.”34

  2. Eine Krankenschwester aus der österreichischen Klinik von Johanna Weinzierl:

    „Wir haben das Kind auf den Operationstisch gelegt, es war drei Jahre alt, und dieses Kind hat beim Auflegen auf den Tisch die Arme bewegt. Das haben alle gesehen – das Hilfspersonal und die OP-Schwestern. Dann kam eine ziemliche Hektik auf, und da haben wir gesagt: ‘Das machen wir jetzt nicht.’ Wir haben das Kind gegen den Willen der Ärzte auf die Intensivstation wieder zurück­gebracht. [...] Das Kind ist dann drei Tage später explantiert worden.”35

Der Anspruch der Krankenpflege auf „ganzheitliche“ Betrachtung des Menschen erfordert es, daß der für „hirntot“ erklärte Mensch als lebendiger Mensch und nicht als Leiche anzusehen ist und einer Sterbebegleitung bedarf. In Zusammenhang mit dem Thema Sterbebegleitung wird von Pflegewis­senschaftlern gefordert, dass „sich die Pflege (mehr noch als die Medizin) auf ein Ganzheitsverstehen besinnen (muss), wie es ihrer Tradition entspricht.“36

Für den Fall, dass auch die professionelle Pflege den „Hirntod“ als den Tod des Menschen verstehen würde, aber von ihrem „ganzheitlichen“ Menschenbild nicht abrückt, würde die Pflege nach der Hirntoddiagnostik enden, wie folgende Aussage eines Mediziners belegt:

„Da der hirntote Organspender nach juristischer Diktion verstorben und somit als Sache anzusehen ist, kann kein Mitarbeiter gezwungen oder verpflichtet werden, bei der Explantation Arbeit zu über­nehmen, es sei denn, das Krankenhaus hätte diese Nebentätigkeit primär im Anstellungsvertrag oder durch Anordnung zur Dienstaufgabe erklärt. [...] Bei der Organentnahme bei Hirntoten handelt es sich nach juristischem Verständnis im Grunde eher um eine Teilsektion, für die das Personal einer Pathologischen Abteilung zuständig wäre.“37



Aufgaben:

Nehmen Sie Ihre Lehrbücher (z.B. Juchli, Beske, Roper) zur Beantwortung der folgenden Fragen zu Hilfe.

  1. Wie würden Sie das Verhalten der Pflegekräfte einschätzen?

  2. Welche Handlungsmaxime für die Mitarbeit bei Organtransplantationen können Sie Ihrem Lehrbuch entnehmen?

  3. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den o.g. Aussagen?

  4. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppendiskussion auf Folie, Flipchart oder Stellwand.

Folie 1 Kosten

  1. Die Kosten – Ist die Nierentransplantation die billigere Alternative zur Dialyse?

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Kura­toriums für Dialyse und Nierentransplantation e.V. (KfH), der Deutschen Stiftung Or­gantransplantation (DSO) und Arbeitskreises Organspende (AKO) sollen durch eine Transplantation mittel- und langfristig Kosten gespart werden. Andere Therapie­formen sollen teurer sein. Am Beispiel der Nierentransplantation wird die Kostenanalyse in Informa­tionsbroschüren demonstriert:

    Kostenvergleich Dialyse - Nierentransplantation38

    Bauchfelldialyse

    jährlich ca. 45.000 DM (1998)

    Zentrumsdialyse

    jährlich ca. 60.000 DM (1998)

    Klinikdialyse

    jährlich ca. 90.000 DM (1998)

    Nierentransplantation einmalig einschließlich der nachoperativen stationären Behandlung

    ca. 100.000 DM*, zusätzliche Folgekosten zwischen 15.000 und 20.000 DM pro Jahr (1998)

* Retransplantationen sind teurer (Anm. BioSkop)



    Transplantationen – Die Kosten im Vergleich39

Lebertransplantation

ca. 250.000 DM (1995)*

Herztransplantation

ca. 155.000 DM (1995)*

Lungentransplantation

ca. 150.000 DM (1995) *

Bauchspeicheldrüsentransplantation

ca. 98.500 DM (1995)*

(Fuchs 1996, S. 19)

* Retransplantationen sind teurer (Anm. BioSkop)

Die Preisunterschiede, sowohl zwischen Privat- und KassenpatientInnen als auch unter ein­zelnen Transplantationszentren, sind erheblich und Fallpauschalen können zwischen Bundes­ländern variieren.

Folie 2 Kosten

  1. Die Kosten – Was bleibt unberücksichtigt?

Unberücksichtigt bleiben bei diesen Rechnungen die Ausgaben:

  • für die Immunsuppression von jährlich ca. 60.000 – 100.000 DM pro PatientIn

  • für die Vorsorge,

  • für mögliche psychologische Nachbetreuung von »„EmpfängerInnen“« oder Angehörigen der »OrganspenderInnen«,

  • für Folgeuntersuchungen wie Gewebeentnahmen, um die Abstoßungsreak­tionen frühzei­tig zu erkennen,

  • für die gesamte Infrastruktur, Aufbau und Betrieb von Transplantationszen­tren, Labo­ratorien sowie die Verteilungsorganisationen Eurotransplant und KfH/DSO,

  • für Fortbildung und Forschung,

  • wenn Komplikationen und Retransplantationen eintreten. Komplikationen und Retransplantationen kommen häufig vor und sind nicht selten teu­rer. „Knapp unter 20% der bei Eurotransplant registrierten Nieren- und Leber­patienten warten auf ein zweites, drittes oder sogar viertes Organ.“40

Information 1 OrganempfängerInnen

  1. Medizinische Folgen der Transplantation

Für viele „OrganempfängerInnen“ verbessert sich die gesundheitliche Situation nach der Transplan­tation. Dennoch sind sie nicht „geheilt“, sondern müssen mit negativen körperli­chen, seelischen und sozialen Folgen rechnen.

Information 2 OrganempfängerInnen

  1. Soziale und psychische Folgen der Transplantation



Information 1 Organhandel

  1. Organhandel am Beispiel Indien

Was wird verkauft?

Hauptsächlich werden Nieren verkauft. Aber auch andere Organe, z. B. Augen oder Haut werden angeboten.

„Ein Spen­der, der mit dem Geld einen bescheidenen Teeladen eröffnet hatte, sagte: ‚Ich wäre auch be­reit, eines meiner Augen oder eine Hand zu verkaufen, wenn man mir den entsprechenden Preis bieten würde.‘“42

Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass mit der Zunahme der Operationstechniken bei der Le­bendspende auch Teile der Leber, des Pankreas oder der Lunge zum Handel angeboten werden könnten.

Wie verläuft die Organentnahme in Indien? Medizinische Risiken für die „SpenderIn“



Die folgenden Prozentzahlen beziehen sich auf diejenigen, die nachuntersucht wurden.

Mögliche Folgen:

Natürlich darf nicht vergessen werden, dass der Verkauf von Teilen des eigenen Körpers sich auch psychisch auswirken kann (Vgl. S. 40). Die folgende Aussage einer Frau verdeutlicht den Zusam­menhang zwischen dem möglichen Verlust der Selbstachtung und dem Verkauf des eigenen Körpers. „Eine zweifache Mutter, die - nachdem ihr Mann seine Arbeit verloren hatte - eine ih­rer Nie­ren verkauft hatte, stellte fest: »Es gab nur eines, was ich verkaufen konnte, ohne meine Selbstachtung zu verlieren: eine Niere.«“44

Information 2 Organhandel

  1. Organhandel – Die „EmpfängerInnen“/KäuferInnen

Die „EmpfängerInnen“ kaufen sich die Organe sehr häufig, weil ihnen die Wartezeit auf ein Organ von einem „Hirntoten“ zu lang erscheint, die Dialyse sie zu sehr belastet, die Ver­wandten nicht „spenden“ wollen oder können oder weil ihnen mitgeteilt worden ist, dass sie als „EmpfängerInnen“ nicht in Frage kommen. Oftmals gegen den Rat der Ärzte kaufen sie sich die Organe im Ausland.

Gesundheitliche Auswirkungen für die „EmpfängerInnen“

Es gibt unterschiedliche Berichte über die möglichen Folgeschäden oder Komplikationen nach einer Organtransplantation in Indien. Die chirurgischen Fähigkeiten der Ärzte in der Dritten Welt sind häufig sehr mangelhaft, so dass Probleme nach der Transplantation auftreten können. Darüber hinaus sind bei den Ar­men des Landes schwere Erkrankungen die Folge oder Ursache ihrer Armut. Aus diesem Grund sollen in Madras 75% der Spendewilligen, die eine Niere zum Kauf anbieten, von Chir­urgen abgelehnt werden. Womit PatientInnen rechnen müssen:



Arbeitsblatt 1 Organhandel

  1. Organhandel - Die Kosten



Die Empfänger zahlten für neue Niere einschließlich der Ope­ration unter 50.000 DM. 68% bezahlten zwischen 13.000 und 20.000 US-Dollar. Nieren wurden für 1500, eine Netzhaut für 4000 und ein Stück Haut für 50 Dollar angeboten. Beispiels­weise wurde darüber berichtet, dass ein Auge für 8000 DM oder Haut für 30 DM pro Quadra­tinch angeboten wurden.47

Die Ärzte be­kamen 34,2% der Summe, die Kliniken 29%, die „Spender“ 23,4% und die Vermittler 13%.

Zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen.



Nach einer DPA-Meldung vom 27.10.1993 hat die DAK sich geweigert, einem Autohändler den Kauf einer Niere in Bombay (35.000 US-Dollar) zu bezahlen. Das Sozialgericht Lüneburg wies die Klage (Aktenzeichen: S 9 Kr 19/93) des Kaufmanns mit der Begründung ab, dass die Kasse aus „ethisch-moralischen Gründen“ die Zahlung verweigern dürfe, da die „Lebends­pende auf Kosten der Armen ginge und ein Organhandel dadurch begünstigt werde.“48 Zum Zeitpunkt einer Veröf­fentlichung von DAUL u.a. aus der Uni-Klinik Essen (1996) lag eine Weigerung deut­scher Kran­kenkassen vor, anfallende Kosten zu übernehmen.49 Demgegenüber hat eine priva­te Krankenkasse die „Kosten für den Trip nach Bombay ... zum größten Teil“ für R. Weber erstat­tet, der sich im Ja­nuar 1994 eine Niere für 27.000 DM kaufte.50



Aufgaben:

Lesen Sie sich die Verbotsvorschriften des TPG (§ 17 Verbot des Organhandels) und die Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 18 Organhandel ) durch.

Diskutieren Sie folgende Fragen in Kleingruppen:

  1. Ist die Vermarktung des menschlichen Körpers wirklich unausweichlich?

  2. Welche Alternativen sehen Sie?

  3. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppendiskussion auf Folie, Flipchart oder Stellwand.





Statistik 1 Transplantation

Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode, Drucksache 14/868, MEIER DRUCK BT 14/868 8 04.05.99


Tabelle 1


  1. Nierentransplantationen und Anteil der Lebendspenden

  2. in Deutschland

Jahr

Nieren-

transplantationen

insgesamt

davon aufgrund

von Nieren-

Lebendspenden

(NLS)

Anteil der

NLS

in v. H.

1991

2 255

58

2,6

1992

2 092

56

2,7

1993

2 164

58

2,7

1994

1 972

78

4

1995

2 128

83

3,9

1996

2 016

129

6,4

1997

2 249

279

12,4

1998

2 340

343

14,7


Quelle: Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg.

Statistik 2 Transplantation

Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode, Drucksache 14/868, MEIER DRUCK BT 14/868 8 04.05.99


Tabelle 2


  1. Nieren-Lebendspenden in den Bundesländern

Land

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1. Baden-

    Württemberg

9

13

13

14

29

33

46

75

2. Bayern

8

5

5

8

9

16

66

61

3. Berlin

6

5

3

11

6

14

27

36

4. Brandenburg

0

0

0

0

0

0

0

0

5. Bremen

1

1

1

1

1

2

5

5

6. Hamburg

1

0

2

2

1

3

8

4

7. Hessen

6

6

5

11

12

16

34

23

8. Mecklenburg-

    Vorpommern

0

0

0

0

0

0

0

0

9. Niedersachsen

18

17

17

14

15

27

39

48

  1. Nordrhein-

    Westfalen

7

6

11

12

6

10

35

54

  1. Rheinland-

    Pfalz

0

0

0

3

0

0

3

7

12. Saarland

1

2

0

0

0

0

1

5

13. Sachsen

0

0

0

0

0

0

1

7

  1. Sachsen-

    Anhalt

0

1

0

0

2

2

1

1

15. Schleswig-

    Holstein

1

0

1

2

2

4

10

10

16. Thüringen

0

0

0

0

0

1

3

7


Quelle: Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg.

Statistik 3 Transplantation

Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode, Drucksache 14/868, MEIER DRUCK BT 14/868 8 04.05.99


Tabelle 3


  1. Lebertransplantationen und Anteil der Lebendspenden

  2. in Deutschland

Jahr

Leber-

transplantationen

insgesamt

davon aufgrund

von Leber-

Lebendspenden

(LLS)

Anteil der

LLS

in v. H.

1991

452

5

1,1

1992

502

15

3,0

1993

590

12

2,0

1994

586

11

1,9

1995

595

9

1,5

1996

699

10

1,4

1997

762

24

3,1

1998

722

25

3,5


Quelle: Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg.



Statistik 4 Transplantation

Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode, Drucksache 14/868, MEIER DRUCK BT 14/868 8 04.05.99


Tabelle 4


  1. Lebersegment - Lebendspenden (LLS) in den Bundesländern


Land

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1. Baden-

    Württemberg

0

0

0

0

0

0

0

1

2. Bayern

0

0

0

0

0

0

0

0

3. Berlin

0

0

0

0

0

0

0

0

4. Brandenburg

0

0

0

0

0

0

0

0

5. Bremen

0

0

0

0

0

0

0

0

6. Hamburg

5

15

12

11

9

10

19

9

7. Hessen

0

0

0

0

0

0

0

0

8. Mecklenburg-

    Vorpommern

0

0

0

0

0

0

0

0

9. Niedersachsen

0

0

0

0

0

0

5

2

  1. Nordrhein-

    Westfalen

0

0

0

0

0

0

0

12

  1. Rheinland-

    Pfalz

0

0

0

0

0

0

0

1

12. Saarland

0

0

0

0

0

0

0

0

13. Sachsen

0

0

0

0

0

0

0

0

  1. Sachsen-

    Anhalt

0

0

0

0

0

0

0

0

15. Schleswig-

    Holstein

0

0

0

0

0

0

0

0

16. Thüringen

0

0

0

0

0

0

0

0


Quelle: Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg.

Statistik 5 Transplantation

  1. Die Warteliste - „Angebot“ und Nachfrage

Deutschlant: 1999

Patientenzahl:

Niere

Leber

Pankreas – Niere

Herz

Lunge

Herz-Lunge

Auf Warteliste*

9513

425

147

495

242

38

Transplantiert**

1905

719

209

480

125

20



Leber: 1999

Patientenzahl:

Österreich

Belgien und Luxemburg

Deutschland

Niederlande

Auf Warteliste*

58

60

425

46

Transplantiert**

145

177

719

95



Niere: 1999

Patientenzahl:

Österreich

Belgien und Luxemburg

Deutschland

Niederlande

Auf Warteliste*

764

794

9513

1322

Transplantiert**

386

438

1905

346



Bauchspeicheldrüse - Niere: 1999

Patientenzahl:

Österreich

Belgien und Luxemburg

Deutschland

Niederlande

Auf Warteliste*

11

21

147

14

Transplantiert**

27

33

209

19



Lunge: 1999

Patientenzahl:

Österreich

Belgien und Luxemburg

Deutschland

Niederlande

Auf Warteliste*

22

23

242

58

Transplantiert**

66

28

125

17



Herz: 1999

Patientenzahl:

Österreich

Belgien und Luxemburg

Deutschland

Niederlande

Auf Warteliste*

62

21

495

30

Transplantiert**

94

91

480

43


Herz - Lunge: 1999

Patientenzahl:

Österreich

Belgien und Luxemburg

Deutschland

Niederlande

Auf Warteliste*

5

3

38

0

Transplantiert**

1

5

20

2


Quelle: EUROTRANSPLANT, 30.05.2001

Statistik 6 Transplantation


  1. Transplantationen in Deutschland


1998

1999

2000

Niere

- davon Lebendspende

2 340

343

2 275

380

2219

346

Herz

542

500

418

Leber

- davon Lebendspende

722

25

757

41

780

90

Lunge

- davon Herz/Lunge

131

14

146

20

158

?

Pankreas

- davon Niere/Pankreas

183

171

218

205

244

?

Gesamt

3918

3896

3819



Quelle: Forum Organspende und Transplantation,

Internet: organspende@team.solution.de. Nach Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Stand: 12. Mai 2001.

Statistik 7 Transplantation

  1. Der Tod auf der Warteliste - Sterben, »aus Mangel an Spenderorganen«?

Organspenden in Deutschland


1999

2000

1999-2000

1999

2000

1999-2000


Spender-meldungen

Spender-meldungen

Veränderung

in %

Realisierte Organspenden

Realisierte Organspenden

Veränderung

in %





Total

pro 1 Mio. EW

Total

pro 1 Mio. EW


Deutschland

2356

2410

2,29%

1039

12,7

1026

12,5

-1,25%

Baden-Württemberg

293

290

-1,02%

107

10,2

121

11,6

13,08%

Bayern

322

417

29,50%

148

12,2

177

14,6

19,59%

Mitte

294

305

3,74%

128

11,5

118

10,6

-7,81%

Nord

471

471

0,00%

206

15,8

197

15,1

-4,37%

Nordost

232

248

6,90%

132

17

119

15,3

-9,85%

Nordrhein-Westfalen

474

425

-10,34

205

11,4

159

8,8

-22,44%

Ost

270

254

-5,93%

113

11,8

135

14,1

19,47%



Quelle: Forum Organspende und Transplantation, Internet: organspende@team.solution.de. Nach Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Stand: 12. Mai 2001.

Fakten:

Information Statistik

  1. Ursachen des behaupteten Organmangels

Fazit:

1Pater S./Raman A., Organhandel-Ersatzteile aus der dritten Welt, S.13-14.

2Feuerstein, G. Das Transplantationssystem. Juventa 1995, S. 114.

3Müller U., Claveè H.-W., Organtransplantation, Fluch oder Segen, Pflegescript Bd. 14, S. 22ff;

Organspende - Organtransplantation, Tagungsband vom 14.03.1992 der Initiative-Fortbildung in der Krankenpflege, Universi­tätsverlag Dr. N. Brockmeyer - Bochum 1993, S. 5ff.

4Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631), § 3 Abs. 2.

5Hoff J. & in der Schmitten J. Wann ist der Mensch tot? Organverpflanzung und Hirntodkriterium. Rowohlt 1. Aufl. März 1994, S. 169f.

6Pschyrembel, W. de Gruyter 1982, 254. Auflage, S. 609.

7Juchli, L. Krankenpflege. Praxis und Theorie der Gesundheitsförderung und Pflege Kranker. Georg Thieme Verlag 6. Aufl. 1991, S. 543.

8Vergl.: Schlake H.-R. & Roosen K. Der Hirntod als der Tod des Menschen. Deutsche Stiftung Organtransplantation 1. Aufl. 30. 12/95, S. 10f.

9Neffe, J.: Die Geister, die wir riefen. In: GEO WISSEN. Ärzte, Technik, Patienten. Nov. 1991, Nr. 4, S. 40.

10Hoff, J. & in der Schmitten, J.: Wann ist der Mensch tot? Rowohlt 1994, S. 155.

11Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death. Journal of the American Medical Association (JAMA). Aug. 1968, Bd. 205, Nr. 6, S. 337-340.

12Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).

13Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).

14Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).

15Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).

16Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).

17Baureithel U. & Bergmann A.: Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende. Klett-Cotta 1999, S. 38.

18Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631).

19 Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz. Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6 ff.

20 Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz. Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6 ff.

21Neffe, J.: Die Geister, die wir riefen. In: GEO WISSEN. Ärzte, Technik, Patienten. Nov. 1991, Nr. 4, S. 40.

22Hoff, J. & in der Schmitten, J.: Wann ist der Mensch tot? Rowohlt 1994, S. 155.

23Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death. Journal of the American Medical Association (JAMA). Aug. 1968, Bd. 205, Nr. 6, S. 337-340.

24Hoff, J. & in der Schmitten, J.: Wann ist der Mensch tot? Rowohlt 1994, S. 157.

25Jonas, H.: Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prinzips Verantwortung. Insel 1985, S. 219.

26Ebd., S. 224.

27Die Annahme, dass der gesamte Ausfall des Großhirns zu messen sei, wird von einigen Neurologen allerdings bestritten. Vgl. Dr. Klein, M.: Hirntod: Vollständiger und irreversibler Verlust aller Hirnfunktionen? Ethik in der Medizin, Springer-Verlag 1995, 7:6-15.

28Erklärung Deutscher Wissenschaftlicher Gesellschaften zum Tod durch völligen und endgültigen Hirnausfall. Hirntod. Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie, Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Deutsche Physiologische Gesellschaft (Hrsg.). 1. Aufl. 50 Oe 1994, S. 7.

29Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Ev. Kirche in Deutschland. Organtransplantationen. Sonder­druck des Arbeitskreises Organspende. 2. Aufl. 200. 8/93, S. 18.

30Rotondo R.: Kritik am Hirntodkonzept. In: Neander Kl.-D. (Hrsg.): Handbuch der Intensivpflege. Pflegerische Praxis und me­dizinische Grundlagen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für Mitarbeiter auf Intensivstationen. Ecomed 5. Erg. Lfg. 6/98. Kap. VIII-2.8.3. 1-16.

31Arbeitskreis Organspende: Kein Weg zurück... Informationen zum Hirntod, 1. A.100.8/99, S. 29

32Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): Der Hirntod als der Tod des Menschen, 1. A.30.12/95, S.36

33Zitate aus Interviews. In: Rotondo R.: Belastung und Bewältigung von Pflegekräf­ten in der Transplantationsmedizin. Diplom­arbeit im Studien­gang Psy­chologie der Universität Hamburg 1996.

Klassifikation 428: Krisen, Konflikte, Reaktionen und 890: Spezielle Probleme angewandter Psychologie.

34Bergmann A.: Die Zerstückelung des Hirntoten. In: Psychoanalyse. Texte zur Sozialforschung.. Oliver Decker O. & Borkenhagen A. (Hrsg.). Pabst Science Publishers, 4. Jahrg. - Heft 6 – August 2000, S. 133.

35Ebd., S. 137f.

36Rest, F.: Sterbebeistand, Sterbebegleitung, Sterbegeleit. Kohlhammer 3. Aufl. 1994, S. 28.

37Sandvoß, G. u.a.: Warum fehlen transplantierbare Organe? Niedersächsisches Ärzteblatt 6/1992. In: Genarchiv/Impatientia e.V. Organtransplantation. Zur Wegnahme von Körperstücken und ihrem Verbleib. Genarchiv/Impatientia e.V. 1993, S. 46.

38Arbeitskreis Organspende: Organspende rettet Leben! Antworten auf Fragen. 1. Aufl. 150.8/98, S. 36.

39Fuchs R.: Tod bei Bedarf. Das Mordsgeschäft mit Organtransplantationen. Ullstein 1996, S. 19.

40Schmidt V. H.: Politik der Organverteilung. Eine Untersuchung über Empfängerauswahl in der Transplantationsmedizin. Nomos 1995, S. 144.

41Feuerstein G.: Das Transplantationssystem. Dynamik, Konflikte und ethische-moralische Grenzgänge. Juventa 1995, S.77ff.

42Kimbrell, A.: Ersatzteillager Mensch. Campus 1994, S. 39.

43Michielsen, P.: Medical Risk and Benefit in Renal Donors: The Use of Living Donation Reconsidered.

Vgl.: Bonomini, V. Medical Risk and Benefit in Renal Donors: The Use of Living Donation Is Justified. In: Land, W. & Dossetor, J. B. Organ Replacement Therapy: Ethics, Justice and Commerce. Springer 1991, S. 32ff.

44Kimbrell, A. Ersatzteillager Mensch. Campus 1994, S. 39.

45Daul, A.E. u.a.: Kommerzielle Nierentransplantation in der „Dritten Welt“. Dtsch. med. Wochenschrift 121 (1996), S. 1341-1344.

46Abuna, G. M. Sabawi, M. M., Kumar, M.S.A., and Samhan, M.: Commercialism and Rewarded Gifting. The Negative Impact of Paid Organ Donation. In: Land, W. & Dossetor, J. B.: Organ Replacement Therapy: Ethics, Justice and Commerce. Springer 1991, S. 164ff.

47Pater, S. & Raman, Ashwin. Organhandel. Ersatzteile aus der Dritten Welt. Lamuv 2. Auf. 1991, S. 19.

48Quelle: DPA am 27.10.1993. Medizin/Urteile: Krankenkasse muss nicht für die Spenderniere bezahlen. Bas397 3 vm 343 vvvvb dpab0427. Dpa kt/ek pi mr 271532 Okt 93

49Daul, A.E. u.a. Kommerzielle Nierentransplantation in der „Dritten Welt“. Dtsch. med. Wochenschrift 121 (1996), 1344.

Vgl. Schreiber, und Holznagel. Unkorrigiertes Exemplar des Protokolls. 13. Wahlperiode. Ausschuß für Gesundheit. 67. Sit­zung am Mittwoch, dem 09.10.1996, S. 47.

50Das Sonntagsblatt. Ich habe ihn mit Geld gelockt. Nr. 44, 3.11.1995, S.3.

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