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Verträge zum Transplantationsgesetz (TPG)


Anlage zu § 5 Abs. 1

Durchführungsbestimmung zur Organisationsstruktur der Koordinierungsstelle

Die DSO erfüllt ihre Aufgabe als Koordinierungsstelle in regionaler Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren und anderen Krankenhäusern.

Zu diesem Zweck haben die Deutsche Transplantationsgesellschaft und die DSO eine regionale Struktur der Organspende beschlossen. Diese Regionalisierung orientiert sich grundsätzlich an den Grenzen der Bundesländer. Da im Hinblick auf die Einwohnerzahlen nicht für jedes Bundesland eine eigene regionale Organspendestruktur erforderlich ist, werden teilweise mehrere Bundesländer zu einer Region zusammengefasst, um eine qualitativ hochstehende wirtschaftliche Organisations- und Dienstleistungsstruktur der Koordinierungsstelle zu ermöglichen.

Ausgehend von diesen Grundsätzen bildet die DSO regionale Untergliederungen (Organisationszentralen) in folgenden Regionen:

Mehr Informationen:

Vertrag über die Koordinierungsstelle

Anlagen

Durchführungsbestimmung zur Datenverarbeitung und Begleitpapiere (§ 2 Abs. 3 letzter Satz)

Durchführungsbestimmung zur Organisationsstruktur der Koordinierungsstelle (§ 5 Abs. 1)

Durchführungsbestimmung zum Tätigkeitsbericht (§ 6)

Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz (§ 8 Abs. 1)

Durchführungsbestimmung zum Verrechnungsverfahren (§ 8 Abs. 3)

Anlagen

Durchführungsbestimmung zu § 11 Abs. 1

Durchführungsbestimmung zu § 11 Abs. 4

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Quelle: http://www.bmgesundheit.de/bmg-text/themen/organspende/dokumente/vertrag/tpgver2.htm



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update: 10.01.2004    by: Roberto Rotondo